Corona Verordnung – Auftritte 2021
Auch bei unseren Auftritten gilt die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.
Wir haben eine Hygienekonzept erarbeitet und werden nach Absprache mit den örtlichen Behörden der Spielorte unter anderem folgendes tun, um die Darsteller*innen und Zuschauer*innen zu schützen:
- 1,5-2m Sicherheitsabstand zwischen der Spielfläche und den Zuschauer*innen. Interaktionen mit dem Publikum erfolgen nur unter dem entsprechenden Sicherheitsabstand.
- Festgelegter, bestuhlter Bereich für die Zuschauer*innen.
- Nach dem Stufensystem der CoronaVerordnung gelten folgende Regelungen:
- in der Basisstufe ist der Besuch der Veranstaltung nicht an eine Abfrage des sogenannten 3G-Status gebunden, daher wird der Status in dieser Stufe nicht überprüft.
- Sobald die Warnstufe in der CoronaVO greift, wird nur Geimpften, Genesenen oder Getesteten Besucher*innen der Zutritt gewährt.
- Sobald die Alarmstufe greift, wird der Zutritt nur Geimpften und Genesenen gewährt.
- Kontaktdatenerfassung der Zuschauer*innen entsprechend der Corona-Verordnung. Alternative Nutzung des QR-Codes der CoronaWarnApp möglich.
- Auf den Verkehrswegen und -flächen gilt Maskenpflicht für die Zuschauer*innen. Auf den Sitzplätzen darf die Maske entfernt werden.
- Zuschauer*innen mit Symptomen von Atemwegserkrankungen wird der Zugang strikt untersagt.
- Es wird durch Beschilderungen auf Hygienevorschriften, Niesetikette und Maskenpflicht hingewiesen.
- Zuschauer*innen, die nicht bereit sind, sich an die geltenden Verordnungen und Sicherheitsmaßnahmen zu halten, wird der Zutritt untersagt.
- Händedesinfektionsmittel wird im Eingangsbereich bereitgestellt
Weitere Informationen finden Sie hier
Bleiben Sie gesund!