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4. September 2020

Corona Verordnung – Auftritte im Herbst 2020

Auch bei unseren geplanten Auftritten im Herbst 2020 gilt die Corona-Verordnung des Land Baden-Württemberg .

Wir haben eine Hygienekonzept erarbeitet und werden in Absprache mit den örtlichen Behörden der Spielorte unter anderem folgendes tun, um die Darsteller*innen und Zuschauer*innen zu schützen:

 

  1. 1,5-2m Sicherheitsabstand zwischen der Spielfläche und den Zuschauer*innen. Interaktionen mit dem Publikum erfolgen nur unter dem entsprechenden Sicherheitsabstand.
  2. Festgelegter Bereich für die Zuschauer*innen. Update: wir haben uns für Bestuhlung entschieden, damit die Abstände besser eingehalten werden können.
  3. Datenerfassung der Zuschauer*innen entsprechend der Corona-Verordnung
  4. Pflicht zur Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes der Zuschauer*innen, bis sie an ihren Plätzen sitzen. Erst am Platz darf der Mund-Nasen-Schutz abgenommen werden.
  5. Zuschauer*innen mit Symptomen von Atemwegserkrankungen wird der Zugang strikt untersagt.
  6. Es wird durch Beschilderungen auf Hygienevorschriften, Niesetikette und Maskenpflicht hingewiesen.
  7. Zuschauer*innen, die nicht bereit sind, sich an die geltenden Verordnungen und Sicherheitsmaßnahmen zu halten, wird der Zutritt untersagt.
  8. Händedesinfektionsmittel wird im Eingangsbereich bereitgestellt

Auch wenn sich durch diese Maßnahmen unser Stück etwas anders wird als geplant, sind wir guter Dinge und tun alles, um alle Beteiligten zu schützen. Bleibt gesund!

Intensivprobenphase II Teaser Video der Choreografie

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